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Notbetreuung in den Osterferien

Liebe Eltern,

Laut Rundverfügung der Landesschulbehörde Niedersachsen vom 20.03.2020:

Für Kinder, deren Eltern (auch nur ein Elternteil) in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, bieten wir in den Osterferien

eine Notbetreuung in der Zeit von 8:00 – 13:00 Uhr an.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Bitte melden Sie sich (bis 19.00 Uhr am Abend vorher) an unter:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder 05151 88474

Bitte klingeln Sie am Haupteingang und legen Sie einen Nachweis Ihrer Arbeitsstelle vor.

 

Hameln, 23.03.2020                                                Sandra Senft, Rektorin

 

Unterrichtsausfall aufgrund von Corona

Sehr geehrte Eltern,

vom Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 findet in der Grundschule Sünteltal kein Unterricht statt.

Sie wurden am Freitag mit einem Brief über die Postmappe Ihrer Kinder darüber informiert. 

Weiterhin hat jedes Kind in seiner Postmappe einen Brief, in dem einige Aufgaben zu den Kernfächern aufgelistet sind, die in der unterrichtsfreien Zeit von den Kindern bearbeitet werden sollen.

Sollten Sie einer der unten angeführten Berufsgruppen angehören, haben Sie die Möglichkeit, die Notbetreuung ab Montag ab 8.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. 

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppenin der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr durch die Schule zu gewährleisten. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

·Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

·Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

·Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen(etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall)

Wir bauen Vogelhäuschen

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Die vierte Klasse baut im Werkunterricht kleine Vogelhäuschen aus Sperrholz. Der Unterricht ist sehr handlungsorientiert und die Kinder haben das Vogelhäuschen von Anfang an selbst entwickelt, Schablonen ausgemessen, und die passenden Teile zugesägt. (Senft)

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