Inklusion
In Niedersachsen begann zum 1.8.2013 verbindlich die Einführung der inklusiven Schule in den Grundschulen.
Das bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf eine Beschulung an einer Regelschule; alle Kinder können gemeinsam lernen. Alle einzuschulenden Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können von nun an den 1.Schuljahrgang einer Grundschule besuchen, wenn ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen werden ab diesem Zeitpunkt generell an einer Grundschule eingeschult.
Die Grundschule Sünteltal nimmt künftig als inklusive Grundschule grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler auf. Dies schließt alle Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ein, wenn deren Eltern dies wünschen. Grundsätzlich sollte die GS Sünteltal für jede inklusive Klasse 2 Stunden pro Woche Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft aus der Albert Schweizer Schule („sonderpädagogische Grundversorgung“) erhalten. Aktuell stehen uns mit Frau Becker jedoch nur 4 Stunden zur Verfügung. [1]
[1] Ergänzend zur sonderpädagogischen Grundversorgung, die die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung abdeckt, erhalten die Grundschulen im Land Niedersachsen -also auch die GS Sünteltal- für Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen in anderen Bereichen (Bsp. Geistige Entwicklung) zusätzliche Stunden von Förderschullehrkräften, die sich nach dem besonderen Bedarf der Kinder richten.