Informationen für Eltern (Stand 8.2024)
Einmal in der Woche in der 6. Stunde können die Kinder aus der 3. und 4. Klasse eine AG aus verschiedenen AGs auswählen. Im Schuljahr 2024/25 bieten wir eine PC-AG, eine Spiele-AG, eine Bastel-AG und eine Entspannungs-AG an.
Alle Klassen haben 2 Sportstunden wöchentlich. Für die Turnhalle benötigen die Kinder saubere Hallenschuhe. Die Kinder müssen sich zum Sportunterricht umziehen: Bitte üben Sie das Umkleiden und Schuhezubinden mit Ihrem Kind. Die Kinder dürfen nur mit Sportkleidung am Sportunterricht teilnehmen. Schmuck ist vorher (laut Erlass) abzulegen. Im 4. Schuljahr haben die Schüler Schwimmunterricht. Wünschenswert ist es, wenn Ihr Kind bis dahin bereits einen Schwimmkurs absolviert hat.
Aus Hygienegründen tragen die Kinder im Klassenraum Hausschuhe. Diese bleiben in der Schule. Wenn die Kinder an der Betreuung teilnehmen, sollten sie zwei Paar Hausschuhe haben.
Für den Umgang mit Krankheit gelten die folgenden rechtlichen Bestimmungen und schulinternen Verabredungen. Für die Eltern besteht die Mitteilungspflicht, wenn ihr Kind ein oder mehrere Unterrichtsstunden oder einen oder mehrere Schultage dem Unterricht fernbleibt. Die Meldung muss vor Beginn des Unterrichts erfolgen. Hier hat sich die Krankmeldung über SDUI bewährt, alternativ eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wenn das Kind bis zur 1. Pause nicht eingetroffen ist, und keine mündliche Entschuldigung vorliegt, nimmt die Schule Kontakt zu den Eltern auf, um sich über die Gründe des Fernbleibens zu informieren. Das Kind gilt in diesem Fall als unentschuldigt. Spätestens am dritten Versäumnistag muss eine schriftliche Meldung in der Schule vorliegen (s. §§ 63,71 u. 176 NSchG). Geschieht dies nicht, fordert die Schule ab dem vierten Versäumnistag ein ärztliches Attest (§ 71 NschG). In besonderen Fällen kann die Schulleitung auch bei kürzerem Fehlen die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. 2. Fehlen vor und nach den Ferien Sollte das Kind am letzten Schultag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien fehlen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Sollte das nicht geschehen, sind wir gesetzlich verpflichtet rechtliche Schritte (z.B. ein Bußgeldverfahren) einzuleiten Befreiung und Beurlaubung vom Unterricht Beurlaubungen vom Schulbesuch bis zu drei Tagen werden von der Klassenlehrkraft, bis zu drei Monaten von der Schulleitung entschieden. Im Niedersächsischen Schulgesetz ist keine Möglichkeit einer längeren Beurlaubung vorgesehenDie Erziehungsberechtigten müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag bei der Klassenlehrkraft oder bei der Schulleitung einreichen. Ein Antragsformular zum Ausdrucken findet sich auf der Homepage der Schule unter --> Eltern
Leidet Ihr Kind oder auch nur ein Mitglied Ihres Haushaltes unter einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit, müssen Sie dies der Schule mit der Diagnose mitteilen. In manchen Fällen müssen wir die übrigen Kinder ohne Angabe des Namens Ihres Kindes über das Auftreten einer ansteckenden Krankheit informieren oder mit dem Gesundheitsamt andere notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen. Ihr Kind darf erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Schule wieder besuchen. Keine dieser Krankheiten wird durch Unvorsichtigkeit oder mangelnde Sauberkeit begünstigt. Schämen Sie sich deshalb bitte nicht, falls Ihr Kind betroffen ist, sondern wenden Sie sich an einen Arzt oder eine Meldepflichtige Krankeiten sind:
Sobald mit einem behördlich nach Infektionsschutzgesetz geprüften und anerkannten Kopflaus-Präparat behandelt und dies gegenüber der Schule schriftlich bestätigt wurde, können Möchten Sie Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen von einer Sport- oder Schwimmstunde befreien lassen, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Mitteilung mit.
Beurlaubungen vom Schulbesuch bis zu drei Tagen werden von der Klassenlehrkraft, bis zu drei Monaten von der Schulleitung entschieden. Hierbei sind strenge Maßstäbe anzulegen. Im Niedersächsischen Schulgesetz ist keine Möglichkeit einer längeren Beurlaubung vorgesehen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde kann jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine befristete Ausnahme zulassen, wenn der fortgesetzte Schulbesuch im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Erziehungsberechtigten müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag bei der Klassenlehrkraft oder bei der Schulleitung einreichen. Ein Antragsformular finden Sie hier: Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen:
Alle Fundsachen werden im Flur in einem Wäschekorb gesammelt und zu den Elternabenden ausgelegt. Nach diesen Terminen ist der Hausmeister beauftragt, die Fundsachen abzugeben bzw. zu entsorgen.
Die Schüler unserer Schule führen ein Hausaufgabenheft. Neben den Hausaufgaben enthält dieses Heft Eintragungen über fehlende Arbeitsmittel, vergessene Hausaufgaben und besondere Vermerke (Hinweise an Eltern, Meldung kleiner Unfälle, Stundenausfall etc.). Wir bitten die Eltern, dieses Heft täglich zu kontrollieren.
Generell gilt, dass Ihr Kind die erteilten schriftlichen oder mündlichen Hausaufgaben bis zum angegebenen Zeitpunkt gewissenhaft erledigen muss. Die Hausaufgaben sind Teil des Unterrichts und Ihr Kind kann nur bei regelmäßiger Hausaufgabenerledigung erfolgreich am Unterricht teilnehmen. Kinder müssen Selbstständigkeit erst lernen und benötigen in der Grundschule die erinnernde Hilfe der Eltern. Auch wenn die Kinder die Hausaufgaben in der Nachmittagsbetreuung erledigen, so obliegt die Verantwortung und Kontrolle Ihnen. Die Lesehausaufgaben werden aus organisatorischen Gründen in den Klassen 1 und 2 nicht in der Nachmittagsbetreuung erledigt, sondern zu Hause. Sie erhalten durch die Schule eine Benachrichtigung, wenn Ihr Kind die Hausaufgaben dreimal nicht vorweisen konnte. Bei Krankheit entscheiden Sie, ob Ihr Kind in der Lage ist, das Versäumte, bzw. die Hausaufgaben nachzuholen.
Der Kontakt zu Ihnen liegt uns am Herzen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Lehrerinnen. Dazu vereinbaren Sie bitte mit der jeweiligen Lehrkraft einen Termin (Tel.: 05151 88474) Der Infowand im Flur entnehmen Sie unsere aktuellen Sprechzeiten. Die Sprechzeiten unseres Sekretariats sind dienstags, mittwochs und donnerstags.
Wenn Sie zu einem Elternabend nicht erscheinen können, informieren Sie sich bitte bei einem Elternteil über die auf dem Elternabend erhaltenen Informationen und getroffenen Absprachen.
Einmal im Monat bieten wir den Kindern ein gesundes Schulfrühstück an. In Anlehnung an unser Leitbild „Wir entwickeln ein Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein“ legen wir Wert auf die Qualität und Herkunft der Produkte. Der überwiegende Teil kommt aus kontrolliert- biologischem Landbau. Bitte verzichten auch Sie beim Pausenbrot auf Süßigkeiten, gezuckerte Getränke und Einwegverpackungen.
Es ist verboten, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in die Schule oder zu Schulveranstaltungen (z.B. Ausflüge, Klassenfahrten, Rosenmontag) mitzubringen. Unter dieses Verbot fallen
Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke oder von Drogen sind in der Schule, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule (z. B. Ausflüge, Klassenfahrten) verboten!
Ihr Kind ist auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen über den Gemeindeunfallverband versichert. Deshalb darf es während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen. Hat Ihr Kind einen Unfall, füllen Sie bitte eine Unfallanzeige aus.
Arbeitsgemeinschaften
Sportunterricht
Hausschuhe
Krankheit und Entschuldigung
Kopflausbefall und andere meldepflichtige Infektionen
Kopflausbefall
betroffene Kinder umgehend wieder die Schule besuchen. Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung über den Behandlungserfolg ist nur bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von vier Wochen erforderlich. Beurlaubung / Befreiung vom Unterricht
· Krankheit und Arztbesuch
· notwendige Erholungs- und Kuraufenthalte,
· schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie
· Heirat in der engsten Familie
· Todesfall in der engsten Familie
· Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
· aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
· aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben. Fundsachen
Hausaufgabenheft
Hausaufgaben
Sprechzeiten
Elternabende
Gesundes Schulfrühstück
Mitbringen von Waffen
Rauchen auf dem Schulgelände
Unfall
Vordrucke sind im Sekretariat erhältlich oder werden Ihnen durch die beobachtende Lehrkraft mitgegeben.